Was ist die Grundsteuer? In Deutschland wird auf Eigentum an Grundstücken, sowie auf Erbbaurechten an Grundstücken eine Grundsteuer erhoben. Getragen wird diese von den Grundstückseigentümer:innen, wobei eine Umlegung auf die Mieter:innen erfolgen kann und in aller Regel auch erfolgt. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Sie wird also von den Gemeinden erhoben und bedeutet für diese eine sehr wichtige Einnahmequelle.
Was ist neu in 2022? Nach über 50 Jahren wird die Grundsteuer in Deutschland nun reformiert. Das geht auf eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2018 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine neue Regelung zu treffen. Dies hat er in 2019 mit dem verabschiedeten Bundesmodell getan.
Das hat jetzt zur Folge, dass nun alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben müssen. Wer zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer:in ist, muss eine Feststellungserklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärungen soll zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 spätestens erfolgen. Danach endet die Frist.
Der dann neu festgesetzte Grundsteuerwert soll ab dem Jahr 2025 als neue Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
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