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Grundsteuerreform 2022: Wir unterstützen Sie!

Was ist die Grundsteuer? In Deutschland wird auf Eigentum an Grundstücken, sowie auf Erbbaurechten an Grundstücken eine Grundsteuer erhoben. Getragen wird diese von den Grundstückseigentümer:innen, wobei eine Umlegung auf die Mieter:innen erfolgen kann und in aller Regel auch erfolgt. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Sie wird also von den Gemeinden erhoben und bedeutet für diese eine sehr wichtige Einnahmequelle.

Was ist neu in 2022? Nach über 50 Jahren wird die Grundsteuer in Deutschland nun reformiert. Das geht auf eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2018 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine neue Regelung zu treffen. Dies hat er in 2019 mit dem verabschiedeten Bundesmodell getan.

Das hat jetzt zur Folge, dass nun alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben müssen. Wer zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer:in ist, muss eine Feststellungserklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärungen soll zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 spätestens erfolgen. Danach endet die Frist.

Der dann neu festgesetzte Grundsteuerwert soll ab dem Jahr 2025 als neue Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Wir von KSP unterstützen Sie gerne bei diesem aufwändigen Prozess. Nicht immer liegen alle benötigten Daten vor. Wir stellen selbstverständlich sicher, dass Ihre Erklärung korrekt ist und Sie nicht möglicherweise zu hoch belastet werden.

Das Programm SmartGrundsteuer erleichtert uns das Vorgehen. Dadurch erfolgt alles digital und automatisiert und wir können eine vereinfachte Übermittlung der Daten gewährleisten.

Möchten Sie näheres wissen oder sind Sie unsicher? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne. Oder rufen Sie uns an: 0211-9089400

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