Damit deutsche Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, müssen ausländische Vereine, Stiftungen und Non-Profit Organisationen (NPOs) im deutschen Zuwendungsempfängerregister eingetragen sein. Die Anforderungen an die Registrierung sind komplex und erfordern die Prüfung steuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht.
Wir unterstützen ausländische NPOs aus dem EU und EWR Raum bei der Aufnahme in das deutsche Zuwendungsempfängerregister und begleiten den gesamten Registrierungsprozess gegenüber den deutschen Behörden.
So unterstützen wir Ihre Organisation
Wir übernehmen für Organisationen und Vereine die Antragstellung zur Eintragung in das deutsche Zuwendungsempfängerregister und unterstützen bei allen erforderlichen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Vollständige Erstellung und Einreichung des Registrierungsantrags beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Prüfung der Voraussetzungen nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht
- Analyse bestehender Satzungen und Organisationsstrukturen sowie Unterstützung bei notwendigen Satzungsanpassungen
- Unterstützung Internationales Steuerrecht
- Kommunikation mit dem BZSt
- Entwicklung alternativer Lösungen, wenn lokale gesetzliche Vorgaben nicht mit deutschen Anforderungen vereinbar sind
Vorteile der Aufnahme in das Zuwendungsempfängerregister
Die Aufnahme ausländischer NPOs in das deutsche Zuwendungsempfängerregister erleichtert insbesondere EU- und EWR-Organisationen den Zugang zu Spenden aus Deutschland. Deutsche Spender können ihre Spenden dadurch steuerlich absetzen, was die Spendenbereitschaft erhöht.
Gleichzeitig schafft die Eintragung mehr Vertrauen und Sichtbarkeit gegenüber Spendern, Unternehmen und Förderpartnern.
Wir begleiten Sie professionell
Viele ausländische Organisationen sind in ihrem Heimatland bereits als gemeinnützig anerkannt, erfüllen jedoch nicht automatisch die formalen Anforderungen des deutschen Steuerrechts. Unterschiede bestehen häufig bei Satzungsregelungen, der Mittelverwendung oder den formalen Nachweisen gegenüber den deutschen Behörden.
Bereits kleine formale Abweichungen können dazu führen, dass eine Eintragung in das deutsche Zuwendungsempfängerregister verzögert oder abgelehnt wird. Eine frühzeitige steuerliche und rechtliche Prüfung hilft dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und den Registrierungsprozess strukturiert vorzubereiten.
Sie möchten prüfen lassen, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für die Aufnahme in das deutsche Zuwendungsempfängerregister erfüllt?
Sprechen Sie uns gerne an.
Wir begleiten Ihre Non-Profit Organisation sicher und strukturiert durch den gesamten Prozess zur Eintragung
in das Zuwendungsempfängerregister.
Wir beraten Ihre Non-Profit Organisationen auch in weiteren Themen:
Insbesondere für gemeinnützige Vereine, GmbHs und Stiftungen als auch für andere Non-Profit Organisationen besteht besonderer Beratungsbedarf. Gerade Fragen der Rechnungslegung und die der Besteuerung folgen nicht zwingend den üblichen Kriterien. Sie profitieren durch unsere Beratung von einem ganzheitlichen Beratungsansatz mit individuellen Konzepten. Mit uns verlieren Sie in diesem komplexen Gebiet nicht den Überblick.
Laufende Betreuung der Organisation
- Gründungsberatung
- Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, z.B.
- Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeiten in den Bereichen ideeller Bereich, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung
- Mittelverwendungsrechnungen
- Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Spendenrecht und Sponsoring
- Gestaltungen zu umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen
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Betreuung bei Betriebsprüfungen
Prüfung
- Gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen gemeinnütziger Organisationen, Stiftungen und Vereinen
- Prüfungen der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln und Zuschüssen
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)
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Prüfungen von Risikomanagementsystemen
- Betriebswirtschaftliche Sonderprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Kreditwürdigkeitsprüfungen



